E-Rechnung:
Fluch oder Segen für Unternehmen?
Entdecken Sie, wie die digitale Rechnungsstellung Ihr Unternehmen effizienter und zukunftsfähiger macht.
Jetzt informieren
Gesetzliche Grundlagen: Pflicht zur E-Rechnung
1
B2G-Pflicht ab 2020
Für Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern ist die E-Rechnung seit 2020 Pflicht.
2
B2B-Pflicht ab 2024
Auch im B2B-Bereich wird die E-Rechnung ab 2024 zur gesetzlichen Vorgabe.
3
Rechtssichere Umsetzung
Unternehmen müssen die gesetzlichen Anforderungen bei der E-Rechnungsstellung einhalten.
Vorteile der E-Rechnung für Ihr Unternehmen
Effizienz
Automatisierte Prozesse sparen Zeit und Kosten bei der Rechnungsstellung.
Digitale Transformation
Die E-Rechnung treibt die Digitalisierung Ihres Unternehmens voran.
Umweltschutz
Papierlose Rechnungen schonen Ressourcen und reduzieren den CO2-Fußabdruck.
Selbsttest: Ermitteln Sie Ihren aktuellen Stand
Finden Sie heraus, wie weit Ihr Unternehmen mit der E-Rechnung ist
Unsere praktische Umfrage hilft Ihnen, Ihren Status quo zu ermitteln und weitere Schritte zu planen.
Loading...
Alles Wissenswerte zur E-Rechnung
Rechtsgrundlagen
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Anforderungen an die E-Rechnung.
Technische Umsetzung
Informieren Sie sich über die technischen Aspekte der digitalen Rechnungsstellung.
Umsetzungsstrategie
Entwickeln Sie eine effektive Strategie für die Einführung der E-Rechnung.
Branchenspezifika
Erfahren Sie, wie andere Unternehmen die E-Rechnung in Ihrer Branche nutzen.
Praxistipps: So setzen Sie die E-Rechnung um
1
Prozessanalyse
Analysieren Sie Ihre bestehenden Rechnungsprozesse und identifizieren Sie Optimierungspotenziale.
2
Software-Auswahl
Wählen Sie die richtige E-Rechnungs-Software für Ihr Unternehmen aus.
3
Mitarbeiter-Schulung
Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf den Umstieg auf die E-Rechnung vor.
Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
  • Welche Arten von E-Rechnungen gibt es?
  • Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
  • Welche Formate sind für die E-Rechnung zugelassen?
  • Muss ich meine Kunden über den Umstieg informieren?
Kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne
Online - Terminvereinbarung
Impressum
Hier finden Sie wichtige Informationen über L1-Datenschutz GmbH, einschließlich unserer Kontaktdaten, rechtlichen Hinweisen und Urheberrechtsbestimmungen.
Haftungshinweis
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf unserer Website.
Haftung für Links
Für die Inhalte externer verlinkter Seiten sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Datenschutz
L1-Datenschutz GmbH
Hausbrunnenweg 1
34576 Homberg (Efze)
Amtsgericht Fritzlar HRB 12152
Tel. 05551 9177690
Geschäftsführerin: Carolin Auth